Im Jahr 2010 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 102.813 Fälle von Wirtschaftskriminalität registriert, das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 1,5 Prozent. Der verursachte Schaden durch Wirtschaftskriminalität ist mit einer Schadensumme von 4,7 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr sogar um 36 Prozent Angestiegen. Wirtschaftskriminalität, in denen das Internet als Tatmittel genutzt wurde ist demnach am deutlichsten gestiegen, und zwar von 20.374 (2009) gemeldeten Fällen auf 31.093 (2010), das ist ein Anstieg um 53 Prozent. *

Nicht zu vergessen, die Dunkelziffer, dass heißt ein nicht angezeigter Wirtschaftlicher Schaden. Gemäß Schätzungen von PricewaterhouseCoopers liegt die Schadensumme durch Wirtschaftskriminalität in Deutschland bei über 100 Milliarden Euro. Die Folge, Staatsanwaltschaften und Gerichte stoßen an ihre Grenzen. Private Ermittler (Detektive) sind gegenüber den polizeilichen Ermittlungen klar im Vorteil. Zudem ist die Polizei überfordert, es sammeln sich Aktenberge und man darf nur tun was erlaubt ist. Der Privatdetektiv kann demnach alles machen, was nicht verboten ist. Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte müssen unbedingt beachtet werden. Die geplante Neuauflage des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Arbeitgeber, bei einem begründeten Anfangsverdacht, jegliche Kontrolle oder Prüfung zur Schadensbegrenzung entzogen wird. Keinesfalls darf es hier um die Bespitzelung von Beschäftigten gehen – etwa wie bei der Bahn, bei der Telekom oder beim Lebensmitteldiscounter Lidl. Hier fehlte es an einem konkreten und begründeten Anfangsverdacht im Einzelfall, die Überwachungen fanden im großen Stil statt und diente allen, nur nicht der Sache. Bei Lidl ging es tatsächlich um die Überprüfung wie lange ein Mitarbeiter Pause machte oder auf die Toilette ging, eine Kontrolle des Ladendiebstahls war hier Nebensache. Detektive dienen der Wahrheitsfindung, eine seriöse Detektei prüft sehr wohl ob ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt bzw. berechtigtes Interesse, das heißt rechtliche Grundlagen zur Datenerhebung erfüllt werden. Die Aufzeichnungen sind nicht lückenlos, es wird nur das berichtet was zur Aufklärung eines Tatbestandes beitragen kann.

 

* Quelle: PKS – Bundeskriminalamt

Weitere News