Unlauterer Wettbewerb
Sittenwidriges, z.T. mit Strafe bedrohtes Verhalten im Geschäftsverkehr. Gegen die guten Sitten verstoßen z.B. der wirtschaftl. Boykott, ruinöse Konkurrenz, insbes. Preisschleuderei, die vergleichende Werbung, Kundenfang, Lockvogelwerbung, Falschwerbung durch wissentlich unwahre und irreführende Angaben, Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln bewirken grundsätzlich Ansprüche auf Unterlassung und auf Schadenersatz.




