Eidesstattliche Versicherung
Sollte eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ohne Erfolg bleiben, kann der Schuldner zur
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung geladen werden. Hier muss er über seine Vermögens-verzeichnis detaillierte Auskunft geben. Er gibt diese Erklärung an Eides statt ab. Falsche Angaben
im Vermögensverzeichnis können mit Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Ignoriert der Schuldner die Ladung, kann der Gläubiger eine Haftanordnung beantragen.




