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Detective Condor| Astor
Unsere oberste Devise: absolute Diskretion
Konferenz der Detektive und internationale Flaggen
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BDSG: Bundesdatenschutzgesetz



Die Hauptaufgabe eines Privatdetektivsliegt in der Beschaffung von Informationen (d.h. personenbezogene
Daten) über einen Dritten, sei es im Zusammenhang mit einem Strafverfahren oder zur Beschaffung von
Beweismaterial in zivil- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Aus diesem Grunde gilt insbesondere, dass
der Klient (Auftraggeber) den Detektiv ausdrücklich nachweist, gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass
er ein schutzwürdiges, berechtigtes Interesse an den Ermittlungen über eine Person hat, bzw. der Arbeit-
geber die ordnungsgemäß Erbringung an Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers und dessen Persönlich-
keitsrechten gegeneinander abwägt. Die Detektei wird die erhobenen Daten nur dem Auftraggeber zur
Verfügung stellen. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften des BDSG im Verhältnis zu Dritten
ist ausschließlich der Auftraggeber.